Wann leistet die Haftpflichtversicherung?

Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
Prüfung der Haftpflichtfrage
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten

Erklärung:

Personenschäden: Deckt Kosten für Verletzungen oder den Tod von Personen, die durch den Unfall verursacht wurden, einschließlich medizinischer Behandlungen, Schmerzensgeld und Verdienstausfall.

Sachschäden: Übernimmt Kosten für Schäden an fremdem Eigentum, wie Fahrzeuge, Gebäude, Straßenschilder oder andere Objekte, die durch den Unfall beschädigt wurden.

Vermögensschäden: Deckt finanzielle Verluste, die durch den Unfall entstehen, wie Einkommensverluste der Geschädigten oder Mietwagenkosten.

Prüfung der Haftpflichtfrage: Stellt fest, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht, und überprüft die Ansprüche der Geschädigten.

Abwehr unberechtigter Ansprüche: Schützt den Versicherungsnehmer vor unbegründeten oder überhöhten Forderungen Dritter.

Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten: Trägt die Kosten für rechtliche Verteidigung im Zusammenhang mit einem Haftpflichtfall, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten.

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