Wann leistet die Haftpflichtversicherung?
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
Prüfung der Haftpflichtfrage
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten
Erklärung:
Personenschäden: Deckt Kosten für Verletzungen oder den Tod von Personen, die durch den Unfall verursacht wurden, einschließlich medizinischer Behandlungen, Schmerzensgeld und Verdienstausfall.
Sachschäden: Übernimmt Kosten für Schäden an fremdem Eigentum, wie Fahrzeuge, Gebäude, Straßenschilder oder andere Objekte, die durch den Unfall beschädigt wurden.
Vermögensschäden: Deckt finanzielle Verluste, die durch den Unfall entstehen, wie Einkommensverluste der Geschädigten oder Mietwagenkosten.
Prüfung der Haftpflichtfrage: Stellt fest, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht, und überprüft die Ansprüche der Geschädigten.
Abwehr unberechtigter Ansprüche: Schützt den Versicherungsnehmer vor unbegründeten oder überhöhten Forderungen Dritter.
Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten: Trägt die Kosten für rechtliche Verteidigung im Zusammenhang mit einem Haftpflichtfall, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten.