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Ratgeber

Kfz-Versicherung kündigen: die Frist zum 30. November

Die meisten Kfz-Verträge laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat — der Stichtag ist damit der 30. November.

Der Stichtag

Für einen Vertrag mit Hauptfälligkeit zum 1. Januar 2027 muss die Kündigung spätestens am 30. November 2026 beim Versicherer sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel. Wer auf Nummer sicher gehen will, kündigt per E-Mail mit Lesebestätigung oder über das Kundenportal und speichert den Nachweis.

Nicht jeder Vertrag läuft zum Jahreswechsel. Steht in deinem Vertrag eine andere Hauptfälligkeit — etwa der 1. Mai —, gilt der Stichtag einen Monat davor. Der Blick in die Police lohnt sich, bevor du dich am 30. November orientierst.

Was in die Kündigung gehört

Eine Kfz-Kündigung ist formlos gültig, muss aber eindeutig sein. Diese Angaben genügen:

  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Versicherungsschein- oder Vertragsnummer
  • Amtliches Kennzeichen
  • Der Satz, dass du den Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigst
  • Bitte um schriftliche Bestätigung

Ein Grund muss nicht genannt werden. Bei der ordentlichen Kündigung zum Ablauf ist keine Begründung nötig.

Wichtig: erst der neue Vertrag, dann die Kündigung

Das ist der Fehler, der am häufigsten passiert. Wer zuerst kündigt und sich dann umschaut, steht unter Zeitdruck — und in seltenen Fällen ohne Deckung da. Für ein Auto ohne Haftpflichtversicherung wird die Zulassung entzogen, das Fahren ist strafbar.

Die richtige Reihenfolge:

  1. Neuen Tarif verbindlich abschließen, Beginn zum 1. Januar
  2. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) des neuen Versicherers erhalten
  3. Erst dann beim alten Versicherer kündigen

In der Praxis übernimmt der neue Versicherer die Kündigung meist auf Wunsch mit. Dann kann dazwischen nichts verrutschen.

Frist verpasst — und jetzt?

Dann ist noch nichts verloren. Es gibt mehrere Wege, auch außerhalb des 30. November aus dem Vertrag zu kommen:

  • Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht, ein Monat ab Zugang der Mitteilung
  • Fahrzeugwechsel: Der alte Vertrag endet, der neue Wagen wird neu versichert
  • Nach einem Schadenfall: Sonderkündigungsrecht für beide Seiten
  • Fahrzeug abgemeldet: Der Vertrag geht in Ruheversicherung oder endet

Der häufigste Fall ist die Beitragserhöhung — und die kommt bei vielen Verträgen genau im Herbst per Post.

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